Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Rat, Unterstützung und Vertretung im Arbeitsrecht

Eine Kündigung im Briefkasten, ein vorgelegter Aufhebungsvertrag, eine ungerechtfertigte Abmahnung oder Schikane am Arbeitsplatz: Konflikte mit dem Arbeitgeber treffen existenzielle Nerven. Sie bedeuten schlaflose Nächte, Zukunftsängste und das Gefühl, einem übermächtigen Apparat ausgeliefert zu sein.

Hier brauchen Sie keinen abgehobenen Paragrafenreiter, sondern jemanden, der Ihre Sprache spricht, die betriebliche Realität von Grund auf kennt und Ihre Rechte mit kühlem Kopf und Entschlossenheit durchsetzt.

Warum meine Beratung anders ist: Handwerk, Wirtschaft und Recht vereint
Juristische Theorie ist das Werkzeug – das Verständnis für die Lebenswirklichkeit der Menschen ist der Maßstab. Ich war nicht mein ganzes Leben lang Anwalt im „Elfenbeinturm“:

Praktische Wurzeln im gewerblichen Bereich: Als gelernter Energieelektroniker kenne ich Werkhallen, Schichtdienst, raue Umgangstöne und den Druck an vorderster Front aus eigener Anschauung.

Erfahrung im betriebswirtschaftlichen Management: Als langjähriger Angestellter im Unternehmens- und Managementbereich kenne ich die Denkweise von Führungsetagen, Personalabteilungen und Geschäftsführungen genau.

Langjährige anwaltliche Praxis: Ich bündele dieses Insider-Wissen, um Arbeitnehmern strategisch überlegene Lösungen zu bieten – menschlich nahbar, sachlich fundiert und ohne jede Arroganz.
Egal ob Industriearbeiter, Handwerkerin, kaufmännischer Angestellter oder Führungskraft: Ich begegne Ihnen auf Augenhöhe und hole das beste Ergebnis für Sie heraus.

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Kündigung & Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung bedeutet fast nie das letzte Wort, sondern oft den Beginn einer harten Verhandlung um Ihren Arbeitsplatz oder ein lukratives Ausscheiden. Bei verhaltensbedingten Kündigungen fehlt es häufig an einer zwingend erforderlichen, wirksamen Abmahnung. Zudem unterlaufen Arbeitgebern regelmäßig gravierende Formfehler.

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Abfindung & Verhandlungsstrategie

Einen gesetzlichen Automatismus für eine Abfindung gibt es im deutschen Arbeitsrecht nur in Ausnahmefällen. Dennoch enden die meisten Kündigungsschutzverfahren mit der Zahlung einer substanziellen Geldentschädigung. Entscheidend für die Höhe der Abfindung ist nicht das Wohlwollen des Chefs, sondern wie angreifbar die Kündigung vor Gericht ist. Je größer das Risiko des Arbeitgebers, vor dem Arbeitsgericht zu verlieren und monatelang Gehalt nachzahlen zu müssen, desto höher fällt Ihre Abfindung aus.

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Aufhebungsvertrag: Erst prüfen lassen, dann unterschreiben!

Wenn kein neuer Job in naher Aussicht ist und vorübergehend Arbeitslosengeld (ALG I) in Anspruch genommen werden muss, droht bei unbedachten Vereinbarungen eine herbe Überraschung:

Vorsicht vor der Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit:

Unterschreiben Sie niemals vorschnell einen Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag. Stimmen Sie der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu, wertet die Arbeitsagentur dies schnell als freiwillige bzw. mutwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes. Die Folge: Eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in der Sie keinen Cent Arbeitslosengeld erhalten, sowie eine spürbare Verkürzung Ihrer gesamten Anspruchsdauer.

Wenden Sie sich unbedingt VOR der Unterschrift an mich:

Ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, lässt sich eine Sperre im Nachhinein nur mit großem Aufwand und rechtlicher Unsicherheit abwenden. Mit der richtigen Formulierung, dem Nachweis eines „wichtigen Grundes“ oder der Verhandlung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage sorgen wir dafür, dass Ihre Abfindung geschützt bleibt und das Arbeitslosengeld pünktlich fließt.

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Abmahnung

Eine Abmahnung bereitet meist die Kündigung vor. Sie darf weder unbestimmt noch unbegründet sein. Wir prüfen, ob eine Gegendarstellung oder die direkte Klage auf Entfernung aus der Personalakte die taktisch klügere Option ist.

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Massenentlassung & Restrukturierung

Steht ein größerer Personalabbau an, gelten strenge gesetzliche Schutzvorschriften (u. a. Anzeigepflicht nach § 17 KSchG, Interessenausgleich, Sozialplan). Verstößt die Geschäftsführung hierbei gegen formelle Vorgaben, sind Kündigungen oft unwirksam – was Ihre Verhandlungsposition im Sozialplan und bei Abfindungen massiv stärkt.

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Insolvenzarbeitsrecht

Wenn das Unternehmen in Schieflage gerät oder Insolvenz anmeldet, gelten besondere Gesetze: Kürzere Kündigungsfristen, Insolvenzgeld und Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern. Ich sorge dafür, dass Ihre offenen Löhne, Urlaubsansprüche und Kündigungsschutzrechte nicht verloren gehen.

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Mobbing & Schikane am Arbeitsplatz

Systematisches Ausgrenzen, ungerechtfertigter Entzug von Aufgaben oder gezielte Schikane durch Vorgesetzte oder Kollegen machen krank. Wir sichern gerichtsverwertbare Nachweise, fordern Unterlassung und prüfen Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld.

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Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein, doch die Tücke liegt im Detail versteckter Benotungscodes und Auslassungen. Ich setze für Sie eine Zeugnisprüfung und Zeugnisberichtigung durch, damit Ihre Bewerbungsunterlagen für den nächsten Karriereschritt stimmen.

Fristen: Die 3-Wochen-Frist ab Erhalt der Kündigung

Wenn Sie eine schriftliche Kündigung erhalten haben, läuft die Zeit:

Wichtig: Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie exakt drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Diese Frist ist keine verhandelbare Verjährungsfrist, sondern eine strikte gesetzliche Ausschlussfrist. Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam – selbst wenn sie noch so willkürlich oder fehlerhaft war.

Verfahren und Kosten: Volle Transparenz

  • Erste Instanz (Arbeitsgericht): Vor dem Arbeitsgericht besteht in der ersten Instanz kein Anwaltszwang. Dennoch ist eine anwaltliche Vertretung von Beginn an ratsam, da Arbeitgeber fast ausnahmslos durch erfahrene Arbeitsrechtler vertreten werden. In der ersten Instanz trägt zudem jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten und Anwaltskosten selbst – unabhängig davon, wer gewinnt oder verliert.
  • Zweite und dritte Instanz: Geht ein Verfahren vor das Landesarbeitsgericht (LAG) in die Berufung oder vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) in die Revision, ist eine anwaltliche Vertretung gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
  • Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese in der Regel die gesamten Anwalts- und Verfahrenskosten. Ich übernehme für Sie gern die Einholung der Deckungszusage und die gesamte Korrespondenz mit Ihrem Versicherer.

Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt auf

Verlieren Sie nach einer Kündigung, bei Abmahnungen oder vor der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag keine Zeit. Kontaktieren Sie mich vertrauensvoll für eine erste Ersteinschätzung – wir klären umgehend Ihre Optionen und die nächsten Schritte.

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